Nicht-japanische Seiten werden automatisch übersetzt und
Es ist möglicherweise nicht richtig übersetzt.
Sprache
MENÜ
Suche
色 合 い
標準
Blau
Gelb
Schwarz
文字 サ イ ズ
Erweiterung
標準
Schrumpfen

SPRACHE

Andere Sprachen

MENÜ

Lebendige Informationen

Medizinisch

Krankenversicherung/Gesundheit

Wohlbefinden

Kinder / Bildung

仕事

Einwohnerverfahren

Wohnen / Transport

In einem Notfall

Lebenslanges Lernen/Sport

相 談 す る

Ausländerberatung

Dolmetscher-Übersetzungs-Supporter der Gemeinschaft

Kostenlose Rechtsberatung

Andere Beratungstheke

Katastrophen / Katastrophenvorsorge / Infektionskrankheiten

 Katastropheninformationen

防災 情報

Informationen zu Infektionskrankheiten

Japanisch lernen

Fangen Sie an, Japanisch zu lernen

Beginnen Sie beim Verein mit dem Japanischlernen

Nehmen Sie an einem Japanischkurs teil

Japanische Einzelaktivität

Interagieren Sie auf Japanisch

Japanischunterricht in der Stadt

Lernmaterialien

Internationaler Austausch / Völkerverständigung

Internationaler Austausch Völkerverständigung

ボ ラ ン テ ィ ィ

Gruppenstipendium

Freiwilliger

Freiwilligenausbildung

Japanische Einzelaktivität [Austauschmitglied]

Freiwillige Einführung

Finden Sie einen Freiwilligen

Mitteilung vom Rathaus von Chiba

Newsletter der Gemeindeverwaltung (Auszugsversion)

Nachrichten

Chiba City Life Information Magazine (frühere Veröffentlichung)

協会 概要

Kerngeschäft

Offenlegung von Informationen

Unterstützendes Mitgliedschaftssystem und andere Informationen

Anmeldung / Reservierung / Anmeldung

Registrieren

Anwenden

Reservierung von Aktivitätsräumen

Management System

SUCHE

Steuer

Steuer

Auch Ausländer sind steuerpflichtig, wenn sie derzeit in der Stadt wohnen.


Steuersystem

Für Anfragen zu nationalen Steuern

Finanzamt Chiba OstTEL 043-225-6811
Chiba Nishi FinanzamtTEL 043-274-2111
Finanzamt Chiba SüdTEL 043-261-5571

Für Anfragen zur Präfektursteuer

Chiba Central Prefectural Tax OfficeTEL 043-231-0161
Präfektur Chiba Steueramt der Präfektur Chiba NishiTEL 043-279-7111

Für Anfragen zur Tourismusabgabe

Die Sache mit der Besteuerung der Stadt-/Präfektursteuer, der Steuer für leichte Fahrzeuge, der Grundsteuer
Die Sache mit dem Steuernachweis

Finanzamt der Stadt Chiba im Osten der Stadt

GemeindesteuerabteilungTEL 043-233-8140
(Nachweisen)TEL 043-233-8137
Abschnitt GrundsteuerTEL 043-233-8143
UnternehmensbereichTEL 043-233-8142

Chiba City Western City Finanzamt

GemeindesteuerabteilungTEL 043-270-3140
(Nachweisen)TEL 043-270-3137
Abschnitt GrundsteuerTEL 043-270-3143

Sache über Steuerzahlungsberatung

Finanzamt Oststadt

Chuo-ku: Steuerzahlung Abschnitt XNUMXTEL 043-233-8138
Wakaba Ward / Midori Ward: Steuerzahlung Abschnitt XNUMXTEL 043-233-8368

Chiba City Western City Finanzamt

Vororte / Ausland: Steuerzahlung Abschnitt XNUMXTEL 043-270-3138
Bezirk Hanamigawa, Bezirk Inage, Bezirk Mihama: Steuerzahlung Abschnitt XNUMXTEL 043-270-3284

Stadtsteuer

Zu den Stadtsteuern gehören die Stadt-/Präfektursteuer, die Grundsteuer, die Stadtplanungssteuer und die Steuer für leichte Fahrzeuge.


Stadt- / Präfektursteuer

Dies ist eine Steuer auf das Einkommen einer natürlichen Person im Vorjahr.

Die Person, die zahlt

Wer seit dem 1. Januar in der Stadt wohnt und im Vorjahr Einkommen hatte, muss sein Einkommen bis zum 1. März angeben.Auf dieser Grundlage wird der Steuerbetrag berechnet.Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die Gemeindesteuerabteilung des jeweiligen städtischen Finanzamts.

Wenn Sie ein Arbeitnehmer sind, z. B. ein Angestellter des Unternehmens, zieht das Unternehmen den Steuerbetrag von Ihrem monatlichen Gehalt ab und zahlt ihn pauschal aus.Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung für kommunale Steuern des Finanzamts der Stadt West.


Grundsteuer / Städtebausteuer

Es ist eine Steuer auf Grundstücke und Häuser.

Die Person, die zahlt

Diejenigen, die ab dem 1. Januar Grundstücke oder Häuser in der Stadt besitzen.
Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die Grundsteuerabteilung des jeweiligen städtischen Finanzamts.


Leichtfahrzeugsteuer (Typenrabatt)

Dies ist eine Steuer für diejenigen, die ein leichtes Auto oder ein motorisiertes Fahrrad besitzen.

Die Person, die zahlt

Ab dem 4. April wird für Besitzer von leichten Fahrzeugen oder motorisierten Fahrrädern eine Jahressteuer erhoben.Der Steuerzahlungszeitraum ist jedes Jahr im Mai.Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die Gemeindesteuerabteilung des jeweiligen städtischen Finanzamts.


Zahlung der Kurtaxe

Stadt- / Präfektursteuer

Bei unselbstständig Erwerbstätigen zieht die Einrichtung den Steuerbetrag vom monatlichen Lohn ab und zahlt ihn pauschal aus.
Wenn Sie nicht angestellt sind, erhalten Sie Anfang Juni von jedem städtischen Finanzamt einen Steuerbescheid und einen Einzahlungsschein. Die Zahlung erfolgt im Juni, August, Oktober und Januar des Folgejahres in vier Raten.


Grundsteuer / Städtebausteuer

Steuerbescheide und Einzahlungsscheine werden Anfang April von jedem städtischen Finanzamt versandt. Die Auszahlung erfolgt viermal jährlich im April, Juli, Dezember und Februar des Folgejahres.


Platz zum Abstellen

  1. Fenster Finanzinstitut
    Bank:Chiba, Keiyo, Chiba Kogyo, Mizuho, ​​​​Mitsubishi UFJ, Sumitomo Mitsui, Resona, Joyo, Tokyo Star, Saitama Resona
    Vertrauensbank:Mitsubishi UFJ, Sumitomo Mitsui, Mizuho
    Shinkin-Bank:Chiba, Sawara, Choshi
    Kreditgenossenschaft:Yokohama Kougin, Hana
    Andere:Chuo Labor Bank, Chiba Mirai Agricultural Cooperative, Japan Post Bank
    * Die Zahlung kann auch bei den oben genannten Finanzinstituten wie Pay-Easy-Geldautomaten und Internet-Banking erfolgen. (45p)
  2. Lebensmittelladen
  3. Zweigstellen von Finanzinstituten (Polizeikästen) und Bürgerzentrumsschalter in Stadt- und Bezirksämtern
  4. Kreditkartenzahlung über das Internet (bis zum Fälligkeitsdatum)

Kontoübertragung

Für die Zahlung der Tourismusabgabe können Sie eine Geldüberweisung von dem Finanzinstitut verwenden, das im Zahlungsort ① aufgeführt ist.Bitte beantragen Sie dies mit Steuerzahlungsbescheid, Sparbuch / Siegel (Meldestempel) bei dem Geldinstitut oder Postamt, bei dem Sie ein Girokonto führen, oder mit der dem Steuerzahlungsbescheid beigefügten Postkarte.Einige Finanzinstitute können sich auch über die Homepage der Stadt bewerben.


Zum Zeitpunkt der Abreise

Wenn Sie Japan nach dem Fälligkeitsdatum verlassen, wird die Tourismusabgabe auch dann erhoben, wenn Sie Japan verlassen. Daher müssen Sie einen Steuerverwalter ernennen oder den vollen Betrag per Zahlschein bezahlen.

Wenn Sie Japan verlassen und es schwierig ist, nach dem Fälligkeitsdatum einen Steuerverwalter zu ernennen, wenden Sie sich bitte an jedes städtische Finanzamt.