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Rente

Volksrente

Die nationale Rente wird von der nationalen Regierung auf der Grundlage der von den Versicherten gezahlten Versicherungsprämien und des nationalen Beitrags verantwortungsbewusst verwaltet und betrieben.Es ist ein System, das eine Rente zahlt, wenn zu diesem Zeitpunkt bestimmte Bedingungen erfüllt sind, damit die Stabilität des Lebens nicht gegeben ist beeinträchtigte.

Versicherte der Volksrente Nr. 1 sind alle Personen im Alter von 20 bis unter 60 Jahren, mit Ausnahme derjenigen, die eine Arbeitnehmerversicherung haben, und deren Ehepartner, die automatisch eingeschrieben werden, wenn sie eine Stelle in einem Unternehmen oder einer Organisation annehmen sind ebenfalls förderfähig.
Kommt die erste versicherte Person zur Welt, wird der Versicherungsbeitrag für die vor- und nachgeburtliche Zeit bei Anzeige befreit.Darüber hinaus können Sie bei Lebensschwierigkeiten und Schwierigkeiten bei der Zahlung der Versicherungsprämie auf Antrag von der Versicherungsprämie befreit werden.


Sozialrente

Wer für ein Unternehmen oder eine Organisation arbeitet, tritt automatisch der Sozialrente bei.Gleichzeitig sind Sie der zweite Versicherte der Volksrente.
Versicherungsprämien werden von Ihrem Gehalt abgezogen.
Wenden Sie sich dazu bitte an das für Ihren Mündel zuständige Rentenamt.

Ein Ehegatte, der von einer Person unterhaltsberechtigt ist, die bei der Sozialrente angemeldet ist, ist eine versicherte Person der Volksrente Nr. 3.


Auszahlungspauschale

Wenn Sie seit mehr als sechs Monaten in der Volksrente oder der Arbeitnehmerrente angemeldet sind und Japan verlassen, ohne eine der Leistungen zu erhalten, erhalten Sie eine pauschale Austrittszahlung, wenn Sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum Ihrer Abreise stellen.Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den für Ihre Gemeinde zuständigen Versorgungsträger.

Bezirk Chuo, Bezirk Wakaba, Bezirk Midori

Rentenamt Chiba TEL 043-242-6320

Bezirk Hanamigawa, Bezirk Inage, Bezirk Mihama

Makuhari Rentenamt TEL 043-212-8621