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Heirat / Scheidung / Geburtenregistrierung

Registrierung der Eheschließung / Registrierung der Scheidung

Wenn Sie heiraten, müssen Sie eine Heiratsurkunde einreichen.Ab dem Datum der Mitteilung gilt es rechtlich als verheiratet.Wenn Sie Japaner sind, das Gemeindebüro Ihres registrierten Wohnsitzes oder Ihrer Adresse.Wenn Sie Ausländer sind, teilen Sie dem Bezirksamt Ihre Adresse mit.
Das Gleiche gilt für die Scheidung.


Geburtsurkunde

Der Vater oder die Mutter muss innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt eine Geburtsurkunde (mit ärztlichem Attest in der Geburtsurkundenspalte der Urkunde beigefügt) am Geburtsort oder im Gemeindeamt der aktuellen Anschrift des Einreichers einreichen. ..Bitte bringen Sie zu diesem Zeitpunkt Ihr Mutter-Kind-Gesundheitshandbuch mit.Darüber hinaus kann für die Beantragung des Aufenthaltsstatus des geborenen Kindes oder für die Beantragung des Verfahrens bei der Botschaft Ihres Heimatlandes eine Bescheinigung wie z.Wenn Sie im Vorfeld mit dem Verfahren bestätigen, welche Art von Dokumenten Sie benötigen, können Sie die erforderlichen Dokumente gleichzeitig mit der Geburtsanzeige erhalten.