Heirat / Scheidung / Geburtenregistrierung
- STARTSEITE
- Einwohnerverfahren
- Heirat / Scheidung / Geburtenregistrierung

Registrierung der Eheschließung / Registrierung der Scheidung
Wenn Sie heiraten, müssen Sie eine Heiratsurkunde einreichen.Ab dem Datum der Mitteilung gilt es rechtlich als verheiratet.Wenn Sie Japaner sind, das Gemeindebüro Ihres registrierten Wohnsitzes oder Ihrer Adresse.Wenn Sie Ausländer sind, teilen Sie dem Bezirksamt Ihre Adresse mit.
Das Gleiche gilt für die Scheidung.
Geburtsurkunde
Der Vater oder die Mutter muss innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt eine Geburtsurkunde (mit ärztlichem Attest in der Geburtsurkundenspalte der Urkunde beigefügt) am Geburtsort oder im Gemeindeamt der aktuellen Anschrift des Einreichers einreichen. ..Bitte bringen Sie zu diesem Zeitpunkt Ihr Mutter-Kind-Gesundheitshandbuch mit.Darüber hinaus kann für die Beantragung des Aufenthaltsstatus des geborenen Kindes oder für die Beantragung des Verfahrens bei der Botschaft Ihres Heimatlandes eine Bescheinigung wie z.Wenn Sie im Vorfeld mit dem Verfahren bestätigen, welche Art von Dokumenten Sie benötigen, können Sie die erforderlichen Dokumente gleichzeitig mit der Geburtsanzeige erhalten.
Hinweis zu lebenden Informationen
- 2023.03.03Lebendige Informationen
- Veröffentlicht im April 2023 "Neuigkeiten aus der Stadtverwaltung von Chiba" für Ausländer
- 2023.03.01Lebendige Informationen
- Gesprächskreis für Väter und Mütter von Ausländern [Beendet]
- 2023.03.01Lebendige Informationen
- Veröffentlicht im Januar 2023 "Chiba Municipal Newsletter" für Ausländer Einfache japanische Version
- 2023.02.10Lebendige Informationen
- Unterstützung für das Erdbeben in der Türkei-Syrien 2023
- 2023.02.02Lebendige Informationen
- Veröffentlicht im April 2023 "Neuigkeiten aus der Stadtverwaltung von Chiba" für Ausländer